Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hamburger Möbel
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Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen im Tischler-, Möbel- und Innenausbauhandwerk zwischen Hamburger Möbel und dem Auftraggeber.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
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Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Textform (z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung zustande.
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Kostenvoranschläge
3.1 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Kostenvoranschläge beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung erkennbaren Umständen und dem bekannten Leistungsumfang.
3.3 Ergibt sich während der Ausführung ein zusätzlicher Aufwand, der den Kostenvoranschlag wesentlich überschreitet, informieren wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
3.4 Zusätzliche Leistungen oder Mehrkosten werden erst nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt.
3.5 Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zu vergüten.
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Planungs- und Vorleistungen
4.1 Eine erste grobe Einschätzung des Projektumfangs kann kostenfrei erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Weitergehende Leistungen, insbesondere Aufmaß, Planung, Zeichnungen, Varianten, Materialbemusterungen, zusätzliche Vor-Ort-Termine oder technische Abstimmungen, erfolgen nur nach Beauftragung.
4.3 Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand auf Grundlage unseres jeweils gültigen Stundensatzes berechnet.
4.4 Soweit vereinbart, können Kosten für Planungsleistungen bei anschließender Auftragserteilung ganz oder teilweise angerechnet werden.
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Änderungen des Leistungsumfangs
5.1 Freigegebene Entwürfe, Zeichnungen, Planungen oder bestätigte Maße gelten als verbindliche Grundlage der Leistungsausführung.
5.2 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers stellen zusätzliche Leistungen dar und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen.
5.3 Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand sowie gegebenenfalls nach Material- und Fertigungskosten berechnet.
5.4 Bei bereits begonnenen Fertigungs- oder Montageleistungen können Änderungswünsche nur berücksichtigt werden, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
5.5 Wir sind berechtigt, die Ausführung zusätzlicher Leistungen von einer vorherigen Bestätigung der entstehenden Mehrkosten abhängig zu machen.
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Unterlagen und Nutzungsrechte
6.1 An sämtlichen Unterlagen, Zeichnungen, Planungen, Entwürfen und Kalkulationen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
6.2 Die Weitergabe oder Nutzung durch Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
6.3 Erfolgt keine Auftragserteilung, können bereits erbrachte Planungsleistungen nach Aufwand berechnet werden.
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Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.3 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
7.4 Zusatzleistungen, nachträgliche Änderungen, Materialmehrkosten sowie gesondert beauftragte Leistungen werden zusätzlich berechnet.
7.5 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
8.2 a) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB.
8.2 b) Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden in Höhe des Rechnungswerts an uns abgetreten.
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Anfahrtskosten und Vor-Ort-Termine
9.1 An- und Abfahrten werden nach Zeitaufwand auf Grundlage unseres jeweils gültigen Stundensatzes berechnet.
9.2 Zusätzlich fällt eine Fahrzeugpauschale an:
- innerhalb des Hamburger Stadtgebiets (Ring 2): 38,00 € zzgl. MwSt. je Einsatz
- außerhalb davon: 1,20 € zzgl. MwSt. pro Kilometer
9.3 Mehrfache Anfahrten, Wartezeiten oder Leerfahrten, die vom Auftraggeber verursacht werden, können als Arbeitszeit berechnet werden.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
10.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Leistungen rechtzeitig vorliegen.
10.2 Hierzu gehören insbesondere:
- freier Zugang zum Leistungsort
- geeignete bauliche Voraussetzungen
- rechtzeitig abgeschlossene Vorleistungen anderer Gewerke
- verfügbare Strom- und Wasseranschlüsse, soweit erforderlich
10.2 a) Der Auftraggeber hat uns alle für die Ausführung relevanten Informationen, Unterlagen und Dokumentationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu verdeckt verlaufenden Leitungen, Rohren, Unterkonstruktionen, statischen Besonderheiten sowie vorhandene Pläne, Fotos oder technische Dokumentationen.
10.2 b) Unterbleibt die Weitergabe solcher Informationen oder sind die bereitgestellten Angaben unvollständig oder unzutreffend, haften wir nicht für hierdurch verursachte Schäden, soweit uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
10.2 c) Eine Prüfung verdeckt verlaufender Leitungen, Rohre oder sonstiger baulicher Gegebenheiten ohne entsprechende Hinweise des Auftraggebers oder gesonderte technische Ortung schulden wir nicht.
10.3 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.
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Maße und technische Vorgaben
11.1 Vom Auftraggeber bereitgestellte Maße, Pläne oder sonstige Angaben gelten als verbindlich.
11.2 Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.3 Geringfügige technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
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Material- und Holzbeschaffenheit
12.1 Holz und andere Naturmaterialien können Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung und Oberfläche aufweisen.
12.2 Natürliche Eigenschaften, insbesondere Äste, Verwachsungen, Farbunterschiede oder materialtypische Veränderungen, stellen keinen Mangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
12.3 Muster und Präsentationsstücke dienen der allgemeinen Orientierung.
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Liefer- und Ausführungsfristen
13.1 Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
13.2 Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Lieferengpässen, Materialausfällen, höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
13.3 Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen informiert.
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Montagebedingungen
14.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montage zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
14.2 Zusätzlicher Aufwand aufgrund unzureichender Baustellenbedingungen oder fehlender Vorbereitung kann gesondert berechnet werden.
14.3 Technisch erforderliche Anpassungen im Rahmen der Montage stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
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Abnahme
15.1 Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistungen verpflichtet.
15.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
15.3 Erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsmitteilung keine Abnahme, obwohl die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde, kann die Leistung als abgenommen gelten.
15.4 Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen kann eine Teilabnahme erfolgen.
15.5 Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
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Abschlagszahlungen und Teilrechnungen
16.1 Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
16.2 Teilrechnungen für abgeschlossene Leistungsabschnitte sind zulässig.
16.3 Die Schlussrechnung wird nach Abnahme fällig.
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Annahmeverzug und Einlagerung
17.1 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware oder Leistung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
17.2 Die hierfür entstehenden ortsüblichen Lager- und Transportkosten trägt der Auftraggeber.
17.3 Im Fall des Annahmeverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
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Gewährleistung
18.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
18.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen ein Jahr ab Abnahme.
18.3 Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
18.4 Wir sind zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
18.5 Der Auftraggeber hat uns hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
18.6 Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund:
- unsachgemäßer Nutzung
- fehlender Pflege
- natürlicher Abnutzung
- Eingriffen Dritter
- vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien oder fehlerhafter Vorgaben
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Haftung
19.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
19.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
19.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Aufrechnung und Zurückbehaltung
20.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
20.2 Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.